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Landgraf-Ludwig-Schule
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Schul- und Hausordnung

1. Unterrichtszeiten – Pausenregelung – Unterrichtsschluss

1.1 Unterrichtszeiten

Unterrichtsstunde

      Unterrichtszeiten

1. Stunde

8.00 – 8.45 Uhr

5-Minuten-Pause

8.45 – 8.50 Uhr

2. Stunde

8.50 – 9.35 Uhr

Große Pause (15 Minuten) mit anschließender Frühstückszeit (10 Minuten)

3. Stunde

10.00 – 10.45 Uhr

5-Minuten-Pause

10.45 – 10.50 Uhr

4. Stunde

10.50 – 11.35 Uhr

Große Pause (15 Minuten)

5. Stunde

11.50 – 12.35 Uhr

5-Minuten-Pause

12.35 – 12.40 Uhr

6. Stunde

12.40- 13.25 Uhr


1.2 Unterrichtsbeginn zur 1. Stunde
Ab 8.00 Uhr können die Kinder, die zur 1. Stunde Unterricht haben, in ihren Klassenraum gehen.

1.3 Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde                                                                                                    Alle Kinder sammeln sich bis zum Klingeln auf dem Innenhof.
Die Schülerinnen und Schüler gehen erst mit dem Klingeln selbstständig um 8.50 Uhr in ihren Klassenraum. Vor 8.40 Uhr sollte kein Kind auf dem Schulgelände sein, um Störungen zu vermeiden. In den ersten Wochen werden die Erstklässler auf dem Innenhof abgeholt und auch dorthin entlassen.

1.4 Betreuung im Rahmen vom "Pakt für den Nachmittag"
Alle Kinder, die für den "Pakt für den Nachmittag" angemeldet sind, können ab 7.30 Uhr eintreffen und bis zum jeweiligen Unterrichtsbeginn spielen. Nach Unterrichtsschluss ist die Betreuung je nach gewähltem Modul bis 17.00 Uhr geöffnet.

1.5 Pausenregelung
Die Kinder der 1. Klassen werden in der ersten Woche auf den Hof geführt und dort auch wieder abgeholt. Danach gehen sie wie alle anderen Kinder allein in die Pause und zurück in den Klassenraum. Die Paten der 3. Klassen sind Ansprechpartner.

Dreimaliges Läuten bedeutet Regenpause und Aufenthalt im Klassenraum. In den Pausen gelten die Pausenregeln der Landgraf-Ludwig-Schule.

1.6 Unterrichtsschluss
Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder den aufgeräumten Klassenraum. Die Lehrerin schließt den Klassenraum ab. Das unbeaufsichtigte Verbleiben von Kindern in den Fluren ist nicht gestattet.

1.7 Verlassen des Grundstücks
Aus Versicherungsgründen ist es den Schülern nicht erlaubt, das Schulgrundstück während der Pausen- und Unterrichtszeiten zu verlassen.

1.8 Eltern erwarten ihre Kinder vor der Schule.

1.9 Eltern, die ihr Kind mit dem Auto bringen und abholen, dürfen Schulkinder nicht gefährden. Bitte setzen Sie Ihr Kind in der Obergasse oder an der Ritter von Marx-Brücke ab.

2. Hausrecht

Zur Sicherheit aller Personen sowie zur Gewährleistung eines ungestörten Unterrichtsablaufs übt die Schulleitung das Hausrecht aus.

3. Verhalten auf dem Schulgelaende
  • Jedes Kind und jeder Erwachsene sollte zu einem freundlichen Miteinander in unserer Schulgemeinschaft beitragen.
  • Eltern verabschieden ihr Kind auf dem Innenhof bzw. holen es vor der Schule ab.
  • Eltern und Besucher melden sich bitte bei Betreten des Schulgebäudes im Sekretariat an.
  • Jeder ist mit verantwortlich, dass das Schulgebäude von innen und außen pfleglich behandelt wird. Sollten Kinder absichtlich Schaden anrichten, haften dafür die Eltern. Das betrifft auch die von der Schule zur Verfügung gestellten Lernmittel (Bücher etc.).
  • Gegenstände, die den Ablauf des Unterrichts beeinträchtigen, wie z.B. Handy und SmartWatch und für andere Personen eine Gefahr darstellen, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden bzw. müssen ausgeschaltet im Schulranzen verwahrt werden.  Ansonsten werden sie abgenommen und nur den Eltern wieder ausgehändigt.
  • Größere Geldbeträge und Wertsachen wie z.B. Schmuck sollen die Kinder nicht in die Schule mitbringen.
  • Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, im Sportunterricht Schmuckstücke (Ohrringe, Halsketten, Freundschaftsbänder, Ringe usw.) zu tragen.
  • Bei Gefahr (z.B. Feueralarm, Bombendrohung ...) verlassen die Klassen unverzüglich und geordnet auf dem vorgeschriebenen Weg das Schulgebäude (vergleiche Alarmplan im Klassenraum).
  • Auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist das Rauchen verboten.
4. Fundsachen

4.1 Fundsachen können beim Hausmeister abgegeben und abgeholt werden.

4.2 Nicht abgeholte Sachen werden am Ende des Schuljahres weggegeben.

5. Versicherungsschutz

Ihr Kind ist im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Die Haftung des Landes für Personen- und Sachschaden entfällt, wenn sich SchülerInnen eigenmächtig aus der Klasse, von der Gruppe oder vom Schulhof entfernen und sich so der Aufsicht entziehen.

Die Versicherung von Sachschäden ist von Fall zu Fall zu klären.

Von der Versicherung ausgeschlossen sind Fahrräder, Wertsachen, Schmuck, Uhren, Bargeld, Fahrtausweise oder Schlüsselbunde etc.

Die Sicherung des Schulweges obliegt dem Schulträger.

6. Schulpflicht

6.1 Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Unterricht und an Schulveranstaltungen teilzunehmen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Hierfür sind neben den Lehrkräften auch die Eltern verantwortlich (nach § 69 (4) des Hessischen Schulgesetzes).

6.2 Wenn ein Schüler wegen Krankheit oder aus einem anderen triftigen Grund die Schule nicht besuchen kann, so ist das Kind zu Beginn des Unterrichts zu entschuldigen (z.B. telefonisch). Spätestens am 3. Tag muss eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Schulleitung ist berechtigt, ein ärztliches Attest zu verlangen.

6.3 Beurlaubung kann auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten gewährt werden:

  • für einzelne Unterrichtsstunden und bis zu 2 Schultagen vom Klassenlehrer,
  • für mehrere Schultage oder in Verbindung mit Feiertagen durch die Schulleitung,
  • Beurlaubungen im Anschluss an Ferien: nur in zwingenden Fällen nach vorherigem schriftlichen Antrag (3 Wochen vorher) bei der Schulleitung.

6.4 Jeder Wohnortswechsel ist dem Sekretariat zeitnah mitzuteilen. Sollte ein Schulwechsel notwendig werden, stimmt das Sekretariat das weitere Vorgehen mit den Eltern ab.

7. Unfall / Erstversorgung

Verletzt sich ein Kind in der Schule, leistet unsere Sekretärin Erste Hilfe. Bei einer ernsten Verletzung oder bei Anzeichen einer Krankheit werden die Eltern unverzüglich benachrichtigt. Dazu ist es notwendig, dass die Erreichbarkeit gewährleistet ist und der Schule die aktuelle Telefonnummer und Notnummern vorliegen.

Unfälle auf dem Schulweg müssen der Schule umgehend gemeldet werden.


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