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GESUNDHEITSDIENSTE
MERKBLATT
KOPFLÄUSE
Läusebekämpfung sicher und wirkungsvoll
Das folgende Informationsblatt beruht auf den Empfehlungen des Fachausschuss Infektionsschutz des Landesverband Hessen der Ärzte und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. vom August 2009, die im letzten Punkt (Hygienemaßnahmen) gemäß der Empfehlung des Robert Koch-Institutes ergänzt wurden.
Kopfläuse sind - auch in unseren Breiten – ein ganzjähriges Problem. Besonders betroffen sind Klein- und Schulkinder, aber auch Erwachsene können befallen sein.
Wie kann man sich vor der Infektion schützen?
Weder vorbeugende Maßnahmen, noch mehr Sauberkeit schützen vor einem Kopflausbefall.
Daher ist es wichtig:
● Informiert zu sein über das Geschehen!
● Aufmerksam hinzuschauen und mit der Möglichkeit eines Befalls zu rechnen!
● Im „Fall des Falles“ verantwortlich und angemessen zu handeln!
Wie werden Läuse übertragen?
Läuse werden meist über direkten „Kopf zu Kopf-Kontakt“ übertragen. Die 2 bis 3 mm großen Insekten können zwar schnell krabbeln und klettern – fliegen oder springen können sie aber nicht. So gelangen sie bei engem Kontakt zu Hause oder in der Spiel-/Turn-/Lerngruppe von einem Betroffenen zum nächsten. Nahezu auszuschließen ist eine Übertragung über Gegenstände (Plüschtiere, Mützen, Schals, Verkleidungskiste etc.), da die Läuse in der Nähe der Kopfhaut leben und den Kopf in der Regel nicht verlassen.
Wie erkennt man Läusebefall?
Da Läuse im trockenen Haar schlecht zu erkennen sind, wird folgendes Vorgehen empfohlen: Das mit Wasser und Pflegespülung angefeuchtete Haar sollte Strähne für Strähne mit einem Nissenkamm untersucht werden. Den Schaum jedes Mal auf ein weißes Tuch abstreifen und genau anschauen. Die Pflegespülung setzt die flinken Läuse fest, so dass sie auskämmbar und sichtbar werden. Besonders aufmerksam im Nacken, hinter den Ohren und im Schläfenbereich kämmen (Mehr unter www.pediculosis.de). Läuse sind 2 bis 4 mm groß und braun, die Nissen (Läuseeier) am Haaransatz sind bräunlich und nach dem Schlüpfen weiß klebrig.
Stand Juli 2015
Es sind Läuse/Nissen gefunden worden – was ist zu tun?
● Werden Läuse, Larven oder Eier weniger als 1 cm von der Kopfhaut entfernt nachgewiesen, ist eine Behandlung durchzuführen.
Um das Messen mit einem Zentimetermaß und die daraus folgenden Diskussionen zu vermeiden, sind Läuse und Nissen vollständig zu entfernen. Entsprechende Shampoos und Läusekämme sind leicht anzuwenden.
● Läusebefall ist kein Zeichen von mangelnder häuslicher Hygiene.
Mangelnde Körperhygiene ist keine Ursache eines Läusebefalls. Jeder Kopf kann von Läusen befallen werden. Läuse fühlen sich auch in gewaschenen Haaren sehr wohl und lassen sich durch übliche Haarshampoos nicht beseitigen.
● Enge Kontaktpersonen sollten auf Läuse untersucht werden und alle befallenen Personen einer Gruppe gleichzeitig behandelt werden.
Dies ist in Kindergemeinschaftseinrichtungen oft schwierig durchzuführen. Hier kommt den Beschäftigten in den Kindergemeinschaftseinrichtungen eine aufklärende Rolle zu.
● Wichtig in der Behandlung von Läusen ist, dass das Mittel richtig angewandt wird; weniger wichtig ist, welches Mittel angewandt wird.
Es gibt eine ganze Reihe von wirksamen, durch das Umweltbundesamt auf Wirksamkeit und Toxikologie getesteten, zugelassenen Medikamente, die alle gleichermaßen zur Behandlung eines Läusebefalls empfohlen werden können.
● Unabhängig von der Wahl des Läusemittels sollte bei jedem Läusebefall im Abstand von 8- 10 Tagen eine erneute Behandlung durchgeführt werden.
Mit dieser Methode geht man auf Nummer sicher und verhindert die Verwirrung, die durch die Werbekampagnen verursacht wurde
● Kinder dürfen die Einrichtung nach der Behandlung sofort wieder besuchen, ein ärztliches Attest ist nur im Wiederholungsfalle erforderlich.
Trotzdem sollten die Eltern darauf hingewiesen werden, dass auch Nissen vollständig entfernt werden.
● Durch Auskämmen der nassen Haare nach Pflegespülung mit einem Läusekamm lässt sich der Erfolg leicht überprüfen.
Eltern sollten ermutigt werden, nach Behandlung mit einem Läusemittel an den Folgetagen selbst zu überprüfen, dass die Läuse verschwunden sind. Verbleibende Nissen sollten so gründlich wie möglich entfernt werden.
● Es gibt keine Daten zur Wirksamkeit einer vorbeugenden Behandlung. Diese wird daher nicht empfohlen.
● Hygienemaßnahmen in Haushalt, Kindergarten und Kinderhort:
Da Kopfläuse sich nur auf dem menschlichen Kopf ernähren und vermehren können, sind Reinigungs- und andere Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung und dienen vorsorglich der Unterbrechung eventuell möglicher Übertragungsvorgänge:
˗ Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis in heißer Seifenlösung reinigen,
˗ Schlafanzüge und Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche sollen gewechselt werden,
˗ Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, sollen für 3 Tage in einer Plastiktüte verpackt aufbewahrt werden. Insektizid-Sprays sind nicht nötig.
Kopfläuse müssen mehrfach täglich Blut saugen, um nicht auszutrocknen. Ohne Blut-Nahrung sind nach spätestens 2½ Tagen abgestorben. Deshalb sind diese oben genannten Hygienemaßnahmen nur eine Ergänzung zur Untersuchung und Behandlung der betroffenen Personen.
Stand Juli 2015
Übersicht über die empfohlenen Mittel zur Behandlung von Läusen
Stand August 2013
Wirkstoff
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Insektizid
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Handelsname
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Arzneimittel:
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Allethrin I
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ja
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Jacutin® Pedicul Spray
Spregal®
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Permethrin
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ja
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InfectoPedicul®
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Pyrethrum
|
ja
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Goldgeist® forte
Jacutin® N Spray
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Medizinprodukt:
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Dimeticon
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nein
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Nyda®L Pumpspray
Jacutin® Pedicul Fluid
EtoPril®
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Kokusölextrakt
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nein
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Mosquito®-Läuse Shampoo
Aesculo®Gel
Paranix®Spray
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Von Präparaten, die nicht vom Umweltbundesamt geprüft sind und nicht auf deren Entwesungsmittelliste stehen, wird abgeraten.
● Wichtig ist, dass bei allen Mitteln die Anwendungshinweise und Einwirkzeiten strikt befolgt werden müssen.
Eine Nachbehandlung sollte immer erfolgen, unabhängig vom Präparat, das zunächst verwendet wurde. Zwischen Erst-und Nachbehandlung sollten (8-) 10 Tage liegen. In dieser Zeit sollte das Haar täglich mindestens 1x mit einem Läusekamm durchkämmt und dabei die noch vorhandenen Nissen entfernt werden.
Welche gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten?
§ 34 des Infektionsschutzgesetzes verbietet Personen mit Kopflausbefall den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen. Eltern betroffener Kinder sind verpflichtet, der Einrichtung (Schule, Kindergarten etc.) die Infektion zu melden. Die Leitung der Einrichtung meldet dies an das zuständige Gesundheitsamt weiter und informiert gleichzeitig (anonym) die Erziehungsberechtigten der betroffenen Kindergruppe, Klasse etc.
Das bedeutet: Nach gewissenhaft durchgeführter 1. Behandlung (ggfs. unter Einbeziehen des Haus-oder Kinderarztes)und Entfernung aller auffindbaren Läuse kann das Kind die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen. Nur bei wiederholtem Befall ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Das Gesundheitsamt hat neben der Erfassung der Infektionsfälle vor allen Dingen eine beratende und unterstützende Funktion gegenüber den Gemeinschaftseinrichtungen und betroffenen Bürgern. Es ist Ansprechpartner besonders bei gehäuftem Auftreten von Verlausungen.
Stand Juli 2015