Konzepte

Hausaufgabenkonzept

1. Rechtliche Vorgaben zu den Hausaufgaben

(Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, §35):

(1): ..Hausaufgaben ergänzen die Unterrichtsarbeit durch Verarbeitung und Vertiefung von Einsichten und durch Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Sie können auch zur Vorbereitung neuer Unterrichtsstoffe dienen, sofern die altersmäßigen Voraussetzungen und Befähigungen der Schülerinnen und Schüler dies zulassen. ..

Durch die tägliche Erledigung der Hausaufgaben werden überfachliche Kompetenzen wie

  • das Einteilen von Arbeitszeit
  • Sorgfalt und Aufmerksamkeit
  • Eigenverantwortung
  • Selbständigkeit und Selbstorganisation von Lernprozessen

geschult.

 

2. Vereinbarungen zu den Hausaufgaben

1.2 Erteilung der Hausaufgaben

Die Aufgabenstellung und die benötigten Arbeitsmittel bzw. Hilfsmittel werden in der Schule besprochen und Fragen geklärt. Die Hausaufgaben werden an der Tafel an einem festgelegten Platz notiert. Jede Lehrkraft sorgt für einen angemessenen Zeitrahmen in der Stunde, damit die Hausaufgaben notiert werden können.

Nicht immer erhalten alle Kinder einer Klasse dieselben Hausaufgaben. Abhängig vom Leistungsniveau kann es innerhalb einer Lerngruppe notwendig sein, differenzierte Hausaufgaben zu stellen.

2.2 Organisation

Der zeitliche Umfang der Hausaufgaben orientiert sich an folgendem Zeitrahmen:

Jahrgang 1 und 2: 20-30 Minuten

Jahrgang 3 und 4: 45-60 Minuten

Wurde in dieser Zeit konzentriert gearbeitet und die Hausaufgaben konnten dennoch nicht beendet werden, müssen sie nicht fertig gestellt werden, um Überforderungen zu vermeiden.

In diesem Fall ist eine kurze Notiz an die Lehrkraft im Hausaufgabenheft notwendig. Rückmeldungen von Betreuungspersonen sollten an Eltern und Schule ebenfalls im Hausaufgabenheft erfolgen.

Versteht ein Kind die Hausaufgabe grundsätzlich nicht, ist es nicht die Aufgabe der Eltern (oder der Erzieher/innen in den Betreuungseinrichtungen), diese zu erklären. Kann die Hausaufgabe nicht selbstständig erledigt werden oder wurden die Materialien in der Schule vergessen, sind die Aufgaben von dem Kind -  falls notwendig – nach einer weiteren Erläuterung durch die Lehrkraft nachzumachen oder die Lehrkraft gibt dem Kind eine auf den Lern- und Leistungsstand des Kindes neu abgestimmte Aufgabe auf.

Eltern entscheiden selbstständig, ob sie den Inhalt der Hausaufgaben kontrollieren. Falls Lehrkräfte sich eine nachhaltigere häusliche Kontrolle wünschen, werden sie dies mitteilen.

Hausaufgaben sind im Krankheitsfall in einem angemessenen Umfang nachzuholen. Dabei muss sich das erkrankte Kind (in der Regel mit der Hilfe der Eltern) bei seinen Mitschülern bzw. Mitschülerinnen selbst erkundigen, welche Inhalte nachzuarbeiten sind.

Vergisst ein Kind seine Hausaufgaben, meldet es dies der Lehrkraft zu Beginn des Unterrichts. Die Hausaufgaben sind nachzuholen und der Lehrkraft am darauffolgenden Tag unaufgefordert vorzuzeigen. Die Eltern erhalten eine Rückmeldung bei wiederholtem Vergessen der Hauaufgaben und sind darüber informiert, dass nicht erledigte Hausaufgaben in die Bewertung des Arbeitsverhaltens miteinfließen.

2.3 Kontrolle

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, §35

(3) „Hausaufgaben sind in den Unterricht einzubeziehen und zumindest stichprobenweise regelmäßig zu überprüfen. Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben (…) ist zulässig, wenn es sich auf die Hausaufgaben der letzten Unterrichtswoche bezieht, nicht länger als 15 Minuten dauert und nicht die Regel darstellt.“

Vom Lehrer gekennzeichnete Hausaufgaben sind nicht zwangsläufig bei jedem Kind auf Richtigkeit überprüft.

 

3. Wie Hausaufgaben gelingen  -  Aufgabenverteilung

Lehrer/innen…

  • erklären die Hausaufgaben,
  • stellen in Umfang und Schwierigkeitsgrad angemessene Hausaufgaben, die dem Klassenunterricht erwachsen, ggf. auch differenziert (d.h. die Kinder einer Klasse können unterschiedliche Hausaufgaben bekommen),
  • planen Zeit zum Abschreiben der Hausaufgaben ein,
  • benutzen gut verständliche Symbole,
  • kontrollieren Hausaufgaben auf Vollständigkeit und  sorgfältige Ausführung.
  • geben Rückmeldung über vergessene Hausaufgaben,
  • geben bei Bedarf den Eltern oder Betreuer/innen Rückmeldung bei auffälligen Schwierigkeiten.

Schülerinnen und Schüler…

  • kennzeichnen oder notieren die Hausaufgaben,
  • passen bei Erklärungen auf und fragen bei Unklarheiten nach,
  • achten darauf, dass sie alle nötigen Materialien mitnehmen,
  • bemühen sich, Hausaufgaben aufmerksam selbstständig und ordentlich zu erledigen,
  • geben zuverlässig Auskunft, wenn die Aufgaben nicht fertig wurden und zeigen die entsprechende Mitteilung (von Eltern oder Erziehern bzw. Erzieherinnen) vor,
  • melden eine nicht angefertigte Hausaufgabe zu Beginn des Unterrichts,
  • holen die „vergessenen“ Hausaufgaben zum nächsten Tag nach und zeigen diese am darauffolgenden Tag unaufgefordert der Lehrkraft vor,
  • informieren sich im Krankheitsfall bei den Klassenkameraden über die verpassten Unterrichtsinhalte und holen die Aufgaben bzw. Hausaufgaben in einem angemessenen Umfang zu einem passenden Zeitpunkt nach.

Eltern…

  • sorgen dafür, dass ihre Kinder im Laufe der Grundschulzeit die Verantwortung für ihre Hausaufgaben zunehmend selbst übernehmen,
  • stellen einen ruhigen Arbeitsplatz zur Verfügung,
  • halten die Kinder an, den Schulranzen aufzuräumen und zu überprüfen, ob die Materialien vollständig vorhanden und nutzbar sind,
  • überprüfen, ob Hausaufgaben vollständig bearbeitet wurden,
  • kontrollieren, ob Rückmeldungen der Lehrer/innen oder Betreuer/innen abgezeichnet werden müssen,
  • achten mit darauf, dass eine ordentliche Mappen- und Heftführung eingehalten wird,
  • sorgen dafür, dass mündliche Hausaufgaben (z.B. 1x1, Lesen, Informationen sammeln, Kopfrechnen…) durchgeführt werden,
  • halten ihre Kinder dazu an, die Arbeitszeit zu Hause bzw. in der Betreuung angemessen zu nutzen und achten dabei darauf, dass der Zeitrahmen nicht deutlich überschritten wird,
  • geben den Lehrer/innen Rückmeldung, wenn das Kind inhaltliche oder zeitliche Schwierigkeiten hatte,
  • sehen die Hausaufgabe als Aufgabe des Kindes an, um die Eigenständigkeit des Kindes zu fördern,
  • nehmen nach eigenem Ermessen die Endkontrolle der Hausaufgaben vor und überprüfen diese auf Vollständigkeit, sofern es der zeitliche Rahmen zulässt.

Erzieher/innen

  • sorgen für einen ruhigen Arbeitsplatz,
  • geben bei Bedarf Tipps oder erklären noch einmal den Ansatz (Ausnahme),
  • überprüfen, ob Hausaufgaben vollständig bearbeitet wurden,
  • notieren unter die Hausaufgaben oder im Mitteilungsheft, wenn die Hausaufgaben nicht vollständig bearbeitet wurden / werden konnten,
  • geben den Eltern und Lehrer/innen Rückmeldung, wenn das Kind inhaltliche oder zeitliche Schwierigkeiten hatte,
  • achten auf Sorgfalt und falls möglich auf Richtigkeit.

 

Stand: 08. November 2015

Hochbegabung

Sofern Interesse besteht, können Sie das Konzept gerne in der Schule einsehen.


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